Rechtliches für Landwirte

Als Bauernhof, Landwirt oder landwirtschaftlicher Betrieb einen Campingplatz eröffnen

Rechtliche Fragen für Stellplätze und Camping der einzelnen Bundesländer geklärt.

Darf ich auf meiner Fläche Stellflächen anbieten?

In der Regel sind 3 Stellplätze auf dem selben Grundstück für einen kurzen Zeitraum (je Fahrzeug, also kein Dauercamping) genehmigungsfrei. Hierbei gilt zu beachten, dass die Flächen nicht in freier Natur oder Natur-, Landschaftsschutzgebieten, FFH-Zonen, Biosphären etc. liegen dürfen. Dies solltest du bei der Bereitstellung deiner Fläche unbedingt beachten.

Ob deine Wunschfläche in einer Schutzzone liegt kannst du in Bayern z.B. im Bayernatlas nachsehen:

https://www.umweltatlas.bayern.de/startseite/

In Baden-Württemberg prüfst du unter

https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml

Im Grunde soll deine kleine Fläche nicht den Anschein erwecken, dass du versuchst einen Campingplatz ohne Genehmigung zu errichten. (Wenn du mehr Stellplätze anbieten möchtest kannst du meist ohne große Hürden dies bei Ihrer verwaltenden Behörde beantragen.)

Im Grunde soll deine kleine Fläche nicht den Anschein erwecken, dass du versuchst einen Campingplatz ohne Genehmigung zu errichten. (Wenn du mehr Stellplätze anbieten möchtest kannst du meist ohne große Hürden dies bei Ihrer verwaltenden Behörde beantragen.)

Die Campingverordnung beschreibt die jeweiligen Regelungen pro Bundesland. Wir haben nachfolgend die offizielle Quelle Ihrer zuständigen Behörde verlinkt: