Wildcampen Baden-Württemberg

Wildcampen in Baden-Württemberg

Welche Regelungen Du über das Wildcamping in Baden-Württemberg wissen musst

Ist Wildcampen in Baden-Württemberg erlaubt?

Wildcampen Baden-Württemberg: Auch in diesem Bundesland ist Wildcamping nicht erlaubt. Ähnlich wie in anderen deutschen Bundesländern ist in Paragraph 44 des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg verankert, dass das Betretungsrecht aus dem Bundesnaturschutzgesetz „das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, sowie das Zelten oder das Feuermachen“ beinhaltet. Wildcamping in Baden-Württemberg ist also allgemein verboten.

Der Bußgeldkatalog sieht für widerrechtliches Campen in der Natur Strafen von bis zu 2.500 Euro vor. Dabei kommt es darauf an, ob Du dich in einem Naturschutzgebiet befindest und ob Du mit einem Zelt oder sogar mit einem Campervan übernachtest. Du siehst, illegales Wildcampen in Baden-Württemberg kann hohe Geldstrafen mit sich ziehen, schon alleine deswegen raten wir Dir dringend davon ab.

Wildcamping in Baden-Württemberg

Welche Alternativen zum Wildcampen in Baden-Württemberg gibt es?

Die erste und wohl einfachste Möglichkeit ist, Du siehst dich auf unserer Plattform nach Wohnmobilstellplätzen in Baden-Württemberg um. Bei uns findest Du naturnahe Stellplätze, auf denen Du gegen eine kleine Gebühr campen darfst. Dadurch, dass die Camper-Stellplätze bei uns so naturnah wie möglich sind und meist einen Weitblick ins Grüne bieten, kommt garantiert kein Campingplatz-Gefühl auf! Auch spontane Buchungen, wenige Minuten vor Ankunft am Platz, sind möglich – So bieten wir Dir maximale Spontanität.

Du möchtest trotzdem unbedingt Wildcampen? Eine weitere alternative Möglichkeit zum Wildcamping Baden-Württemberg bieten Trekkingcamps. Für die Monate von Mai bis Oktober öffnen neun schöne Trekking Camps ihre Tore. Dort findest Du eine gute Alternative zum Zelten unter freiem Himmel. Für eine kleine Gebühr kann man dort eine Nacht in der freien Natur verbringen.

Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit:

Es gibt aber noch einige rechtliche Schlupflöcher. Erlaubt wäre es beispielsweise ohne Zelt oder Van in der freien Natur zu übernachten. Außerdem kannst Du eine Nacht am Rand der Straße, im Fahrzeug, verbringen. Dies ist gesetzlich so geregelt, dass diese Erholung nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit genutzt werden darf. Dabei darfst Du also kein Camp mit Vorzelt, Tisch, Stühlen etc. aufbauen und höchstens wenige Stunden in deinem Fahrzeug nächtigen.

Solltest Du widerrechtlich in Naturschutzparks oder Landschaftsschutzgebieten wildcampen, solltest Du dich über die Art und Höhe der Bußgelder informieren. Diese findest Du im landesweit verfügbaren Bußgeldkatalog fürs Wildcampen in Deutschland.