Wildcampen Rheinland-Pfalz

Wildcampen in Rheinland-Pfalz

Welche Gesetze Du zum Wildcamping in Rheinland-Pfalz kennen musst

Ist das Wildcampen in Rheinland-Pfalz erlaubt?

Wildcampen Rheinland-Pfalz: Auch in diesem Bundesland ist das Wildcampen grundsätzlich verboten. Wer sein Wohnmobil oder Zelt unerlaubt in der Natur platziert, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Aber: Wie so oft, ist es auch in Rheinland-Pfalz gestattet mit der Einwilligung des Eigentümers auf dessen Grundstück zu campen. Solltest Du also in Wäldern oder auf Wiesen frei stehen wollen, erkundige dich nach dem Eigentümer und hole dir eine Genehmigung ein.

Vom Camping ohne Genehmigung des Grundstückseigentümers raten wir dir dringend ab. Wiederrechtliches Handeln kann dir hohe Geldstrafen einhandeln. Die Höhe der Strafen für Wildcamping in Rheinland-Pfalz kannst Du dem landesweiten Bußgeldkatalog entnehmen.

Wildcamping in Rheinland-Pfalz

Welche Alternativen zum Wildcampen in Rheinland-Pfalz gibt es?

Auf unserer Buchungsplattform „AlpacaCamping“ bieten private Anbieter, Weingüter, Landwirte und Gemeinden naturnahe Wohnmobilstellplätze an. Auch in Rheinland-Pfalz findest Du idyllische Stellplätze im Grünen, die dir ein echtes Wildcamping-Feeling bereiten und dabei völlig legal sind! Bereits für geringe Preise pro Nacht kannst Du an den tollsten Orten in der Natur übernachten!

Außerdem hast Du die Möglichkeit, sogenannte Trekkingplätze zu besuchen. Sieben davon befinden sich zwischen der Burgruine Guttenberg und dem Kalmit. Weitere 7 am Donnersberg und im Lautrer Land. Die Trekkingplätze befinden sich abseits von Ortschaften. Ein Trekkingplatz verfügt über eine Toilette, Sitzmöglichkeiten, Lagerplätze und eine Feuerstelle. Sie stellen daher eine gute Möglichkeit dar, um das Wildcampen in Rheinland-Pfalz zu umgehen.

Die Fahrtüchtigkeit wiederherstellen:

Auch in Rheinland-Pfalz hast Du die Möglichkeit, für eine Nacht am Straßenrand zu übernachten. Allerdings nur, wenn dies nicht ausdrücklich verboten ist. Dies ist nur als eine Notlösung und zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gedacht.

Die Fahrtüchtigkeit wiederherstellen:

Auch in Rheinland-Pfalz hast Du die Möglichkeit, für eine Nacht am Straßenrand zu übernachten. Allerdings nur, wenn dies nicht ausdrücklich verboten ist. Dies ist nur als eine Notlösung und zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gedacht.

Wer sein Lager einfach am Straßenrand oder auf einem Parkplatz errichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Du solltest also nur dann in deinem Fahrzeug am Straßenrand übernachten, wenn du müde von einer langen Fahrt bist und nach wenigen Stunden wieder weiter fahren wirst.