Wildcampen Brandenburg

Wildcampen in Brandenburg

Welche Regelungen Du über das Wildcamping in Brandenburg wissen musst

Ist Wildcampen in Brandenburg erlaubt?

Wildcampen Brandenburg: In Brandenburg ist es für Fuß-, Reit- und Wasserwanderer legal eine Nacht unter freiem Himmel oder in einem Zelt zu verbringen. In dieser Regelung sind Höfe, Gärten oder private Flächen nicht eingeschlossen. Außerdem kannst Du in Paragraph 59 des Bundesnaturschutzgesetzes in Erfahrung bringen, dass es jedem gestattet ist Straßen, Wege, freie Landschaft sowie ungenutzte Grünflächen zum Zweck der Erholung zu nutzen. Nach spätestens 24 Stunden solltest Du weiterziehen, denn sonst wirds schnell teuer.

In geschützten Gebieten, in denen Wildcampen in Brandenburg verboten ist, drohen nach zehntägigem Campen mit dem Zelt oder dem Van, Bußgelder die sich auf 100 bis 400 Euro belaufen. Darüber hinaus wurde gesetzlich festgelegt, dass jeder weitere Tag den man mit Wildcamping an diesem Ort verbringt, nochmal mit weiteren 5 bis 100 Euro geahndet werden kann.

Wildcamping Brandenburg

Welche Alternativen zum Wildcampen in Brandenburg gibt es?

Die erste und wohl einfachste Möglichkeit ist, Du siehst dich auf unserer Plattform nach Wohnmobilstellplätzen in Baden-Württemberg um. Bei uns findest Du naturnahe Stellplätze, auf denen Du gegen eine kleine Gebühr campen darfst. Dadurch, dass die Camper-Stellplätze bei uns so naturnah wie möglich sind und meist einen Weitblick ins Grüne bieten, kommt garantiert kein Campingplatz-Gefühl auf! Auch spontane Buchungen, wenige Minuten vor Ankunft am Platz, sind möglich – So bieten wir Dir maximale Spontanität.

Du möchtest trotzdem unbedingt Wildcampen? Eine weitere alternative Möglichkeit zum Wildcamping Brandenburg bieten Trekkingcamps. Für die Monate von Mai bis Oktober öffnen schöne Trekking Camps ihre Tore. Dort findest Du eine gute Alternative zum Zelten unter freiem Himmel. Für eine kleine Gebühr kann man dort eine Nacht in der freien Natur verbringen, allerdings ohne Reisemobil

Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit:

Um dich von einer langen Fahrt zu erholen, ist es gestattet eine Nacht im Reisemobil zu verbringen. Dabei darf kein Lager errichtet werden, also keine Stühle, Campingtische oder gar ein Grill aufgebaut werden. Diese Pause dient lediglich zum Schlafen im Fahrzeug. Dabei solltest Du darauf achten, dass du einen Parkplatz oder Ort ansteuerst, auf dem das Campen nicht ausdrücklich verboten ist.